„Muss ich meine Ölheizung sofort austauschen?“
Der Irrtum, dem ich am häufigsten begegne: eine gesetzliche Pflicht zum sofortigen Austausch. Eine funktionierende Ölheizung darf in der Regel weiterlaufen, Pflicht wird es erst bei Totalschaden oder hohem Alter der Anlage. Zustimmen würde ich nur, wenn die Anlage bereits über dreißig Jahre alt und ineffizient ist, dann lohnt der Wechsel wegen der Einsparung. BAFA und KfW fördern den Heizungstausch, Antrag vor Auftrag. Entscheidend bleibt der Zustand Ihrer Anlage.




